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Neue Steuern auf Schenkung und Erbe?

Politisch Verantwortliche rufen derzeit intensiv nach einer Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sollten diese wirklich kommen, ist davon auszugehen, dass die Regierung im Wesentlichen auf schon früher geltende Bestimmungen zurückgreifen wird.

Denn bis zum Jahr 2008 wurden in Österreich Schenkungen und Erbschaften gleichermaßen besteuert. Die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer war abhängig vom familienrechtlichen Naheverhältnis und der Höhe des übertragenen Vermögens.

Generell verstand man unter einer Übertragung von todeswegen ein Erbe aufgrund eines Testaments, der gesetzlichen Erbfolge, eines Erbvertrags, eines Vermächtnisses oder auch des Anspruchs aus einem Pflichtteil sowie einer Schenkung auf den Todesfall. Jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden galt als Schenkung. Für beide Fälle galten dieselben Bestimmungen und Steuersätze.

Es gab fünf Steuerstufen und innerhalb dieser wieder verschiedene Steuerklassen, die vom Wert des zugewendeten Vermögens abhängig waren. In die Steuerklasse eins fielen Ehegatten und Kinder. In der Steuerstufe zwei waren Enkel und Urenkel, usw. Die Prozentsätze, welche an Steuern vom übertragenden Vermögen zu bezahlen waren, lagen zwischen zwei und sechzig Prozent. Als Bemessungsgrundlage wurde der Wert des zu übertragenden Vermögens herangezogen.

Künftig wird für die Berechnung des Steuersatzes bei der Übertragung von inländischen Immobilien (Liegenschaften, Häuser, Wohnungen) sicherlich der steuerliche Grundwert ausschlaggebend sein.

Dieser wird mit dem Bodenwert errechnet, der für jede Gemeinde in Österreich festgelegt wurde, sowie mit der tatsächlichen Quadratmeterzahl der Immobilie, die mit einem bestimmten Baukostenindex multipliziert wird. Dieser Wert liegt in den meisten Fällen deutlich unter dem realen Verkehrswert. Bei der Übergabe von Betriebsvermögen wurde früher der Teilwert nach dem Bewertungsgesetz herangezogen. Dies ist grundsätzlich jener Wert, den ein Erwerber für das Wirtschaftsgut ansetzen würde. Wird eine solche Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer wieder eingeführt, müssen Betroffene darauf gefasst sein, dass meist wenig Zeit bleibt, um zu reagieren.

Unser Tipp: Machen Sie sich deshalb jetzt schon jetzt Gedanken darüber, ob Übergaben im Familienverband nicht vorgezogen werden sollten. Wie solche Übertragungen abgesichert werden können, erfahren Sie in den anderen Artikeln dieser Ausgabe Paragraphen & Mehr.

Gut möglich, dass Schenkungen und Erbschaften bald nicht mehr steuerfrei sind.

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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Vorarlberg, Österreich

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