Ein Minderjähriger machte von sich pikante Fotos und verschickte sie über WhatsApp an ebenfalls minderjährige Mädchen. Zu klären war die Frage, ob er sich strafbar gemacht hat. Die pornographische Darstellung in die Regel ist zwar strafbar, ungeklärt ist aber bisher gewesen, ob das auch dann der Fall ist, wenn ein...
Lesen Sie mehr...