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3. Jun. 2015

Dachrinnenreinigung sind Betriebskosten

Bei dem Aufwand für die Reinigung von Dachrinnen eines Miethauses von Schullaub und Taubenkot handelt es sich um Betriebskosten im Sinne des MRG (OGH 24. Februar 2015, 5 Ob 9/15 d).

Die Anschaffungskosten einer Taubenabwehranlage (zum Beispiel Taubenspitzen) stellen nach Ansicht des OGH keine Betriebskosten dar (OGH, 5 Ob 131/09i)

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