Der Oberste Gerichtshof teilte diese Rechtsansicht. Er stellte nach ausführlicher Wiedergabe von Rechtsprechung und Lehre klar, dass ein – wenn auch formungültiges – Testament, das Grundlage einer rechtskräftigen Einantwortung war, „umgestoßen“ werden muss, damit die nachfolgende Erbschaftsklage erfolgreich sein kann. In...
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