Die Übernahme der gerichtlichen Erwachsenenvertretung kann von einem Rechtsanwalt oder Notar abgelehnt werden, wenn die Besorgung der Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert. Dass der Betroffene immer wieder Handlungen setzt, die in Zukunft Verfahren jeglicher Art nach sich ziehen könnten, steht einer erfolgreichen Ablehnung...
Lesen Sie mehr...