Ein Amtshaftungsanspruch besteht, wenn das Gericht in unvertretbarer Auslegung von Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts evident unnötige Verfahrensschritte unternimmt oder veranlasst, die nicht nur zu einer übermäßigen Verfahrensdauer, sondern zugleich auch zu vermeidbaren Mehrkosten auf Seiten einer Partei führen.
Die Kläger...
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