Aus dem Gesetz lässt sich nicht ableiten, dass ein Fußgänger auf einer für Fußgänger bestimmten Verkehrsfläche, die auch von Radfahrern benutzt werden darf, rechts gehen muss bzw sich nur auf der rechten Hälfte des Weges bewegen darf.
Auf einem in einem Erholungsgebiet liegenden Weg ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als...
Lesen Sie mehr...