Die öffentliche Aufführung der Übertragung von Spielen der UEFA-Champions-League in einem Gasthaus in Österreich kann von einem Unternehmen untersagt werden, dem die UEFA für das Lizenzgebiet Österreich entsprechende exklusive Recht eingeräumt hat.
Die klagende Partei ist ein Pay-TV-Anbieter in Österreich. Sie hat von der UEFA für das Lizenzgebiet Österreich für die Spiele der UEFA-Champions-League das exklusive Recht der Übertragung und auch der Aufführung in öffentlich zugänglichen Lokalen (Bars, Restaurants, etc) erworben.
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Entgegen den Entscheidungen der Vorinstanzen, die das Unterlassungsbegehren der Klägerin aufgrund unionsrechtlicher Gründe abwiesen, gab der Oberster Gerichtshof der Unterlassungsklage statt. Dem Unterlassungsanspruch können keine unionsrechtlichen Einwände entgegengehalten werden.
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OGH | 4 Ob 219/21s
(obiger Text entstammt teilweise oder gänzlich aus der vom OGH veröffentlichten Entscheidungs-Kurzfassung - bisweilen mit Hervorhebungen bzw. Kürzungen durch uns)