Eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin, die nach § 25 IO austritt, hat keinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
Der Oberste Gerichtshof hat in Bestätigung der übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen ausgesprochen, dass dann, wenn der gemäß § 25 IO ausgetretene Arbeitnehmer in dem Zeitraum, der vom...
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