Mit der Rechtskraft des Urteils über die Realteilung der Miteigentumsliegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum erloschen entgegenstehende Benutzungsregelungen.
Ein Leistungsurteil darf nur darum ergehen, wenn eine ernstzunehmende Möglichkeit besteht, dass die Leistung in Zukunft erbracht werden kann. Die Auffassung,...
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