Eine ehemalige
Geschäftsführerin eines Vereins machte Ansprüche auf ein angemessenes
Entgelt aus einem Dienstverhältnis gegen einen Verein geltend. Sie stützte diese Ansprüche nicht auf ihre Vereinsmitgliedschaft. Da der geltend gemachte arbeitsvertragliche Anspruch nicht denknotwendigerweise in der Vereinszugehörigkeit wurzelt sah der OGH den vorliegenden Streit
nicht als reine Vereinsstreitigkeit an zumal nach den Statuten auch eine fremde Personen die Geschäftsführertätigkeit ausüben hätten können. Es gehe hier also nicht um Ansprüche aus einem Vereinsverhältnis. Aus diesem Grund dürfe die Geschäftsführerin ihre Ansprüche direkt
bei Gericht und ohne vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle geltend machen (OGH 27. 11. 2014 9 Ob A 107/14x)