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12. Feb. 2015

Keine Haftung für Ski-Renn-Trainingsunfälle bei Fahrfehlern

Ein junger Schirennläufer, der das Skigymnasium in Stams besuchte und zum Jugendkader des Schiverbandes gehörte wurde bei einem Sturz im Tiroler Ötztal schwer verletzt. Beim Training verkantete er sich an einer flachen Stelle so unglücklich, dass er die Kontrolle über seine Ski verlor und gegen einen Pistenbegrenzungspfosten krachte. Dabei verletzte er sich am Knie schwer.

Grenzen der Veranstalterhaftung


Nach ständiger Rechtsprechung steht außer Frage dass derjenige der ein Skirennen oder ein Renntraining veranstaltet, für die Sicherheit der Teilnehmer zu sorgen hat. Diese Verpflichtung hat allerdings ihre Grenzen und hat zumutbar zu sein. Wenn ein Fahrer an einer an sich harmlosen Stelle der Strecke stürzt insbesondere wenn dies wegen eines Fahrfehlers passiert, trifft den Veranstalter keine Haftung für entstehenden Schäden.

Pistenhalter haftet nicht bei Überlassung


Darüber hinaus war im gegenständlichen Falle die Frage aufgeworfen worden, ob nicht neben dem Veranstalter auch noch der Pistenhalter hafte. Auch dies war zu verneinen. Er hat die Piste bloß den Verband zum Training überlassen und war daher zur Sicherung nicht verpflichtet. Er durfte sich darauf verlassen dass dies der veranstaltende Verband im Zuge der Trainingsvorbereitungen unternehme. Dazu kommt noch, dass die Piste im Unfallbereich ungefährlich war und der Kurs als Ganzes leicht zu fahren.

Objektiv betrachtet bestand keine Veranlassung mit einer solchen Kollision bzw. einem solch schwerwiegenden Ereignis zu rechnen. Der Skiverband durfte durchaus erwarten, dass Läufer dieser Klasse dank ihres Fahrvermögens rechtzeitig ausweichen können (8 Ob 95/14 z)

Diese Entscheidung bringt eigentlich keine neuen Erkenntnisse und es verwundert schon, dass es überhaupt zu einem Rechtsstreit gekommen ist. Vermutlich ging es darum, versicherungsrechtliche Lasten “umzuverteilen“ .
Mag. Johannes Sander RAA

Mag. Johannes Sander RAA

Experte für Skiunfälle und Sportrecht

Kategorien: Skirecht / Sportrecht

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