Ob die Weigerung, (weitere) Kinder zu bekommen, eine scheidungsrelevante Eheverfehlung darstellen kann, bleibt offen. Wenn triftige Gründe gegen eine Fortpflanzung sprechen - wie etwa gesundheitliche Risiken für das Kind (hier: 50%ige Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung) -, kann darin keinesfalls eine Eheverfehlung gesehen...
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