Eine
gute Sportlerin und begeisterte Skifahrerin wurde bei einem Unfall schwer verletzt. Es wurde erklärt, dass sich ihr Zustand verschlechtern werde und sie in Zukunft wahrscheinlich überhaupt
nicht mehr gehen könne. Auch eine
neue Leber dürfte notwendig werden.
Ständige Gedanken an den Tod
Die sehr sportliche Frau ist nun an das Haus gebunden was sie sehr belastet. Die durchlittenen Qualen und die Lebensgefahr, die bestanden hatte sind von den Gerichten angemessen gewürdigt worden, was das Schmerzensgeld betrifft. Vor dem Höchstgericht ging es um die Frage nunmehr um die Frage inwieweit die ständig bestehende Todesangst (mögliche Lebertransplantation etc.) ein zusätzlich erhöhtes Schmerzensgeld rechtfertige.
Die 1. Instanz sprach 125.000 EUR zu (die Frau hatte 130.000 EUR gefordert). Das Berufungsgericht meinte dies sei zu hoch und erachtete 80.000 EUR für angemessen.
Das Höchstgericht schlug sich auf die Seite der Frau und war der Meinung dass diese durch den Unfall aus einem besonders sportlich aktiven Leben gerissen worden sei. Ihr Zustand
verunmögliche jede sportliche aber auch sexuell partnerschaftliche Aktivität. Von besonderer Bedeutung sei aber, dass die Frau
in ständiger Unsicherheit wegen des Zustandes ihrer Leber und der voraussichtlich erforderlichen
Transplantation leben müsse. Diese Umstände, insbesondere die zeitlich unbegrenzte Todesangst rechtfertigen eine erhebliche Erhöhung des vom Berufungsgericht zugesprochenen Schmerzensgeldes (OGH, 2 OB 175/14 w). Die
Zukunfts- und Todesangst sei als seelisch bedingter Folge Schaden der Verletzung
besonders ersatzfähig. Und diese Angst liege im konkreten Fall besonders vor, das geforderte Schmerzensgeld von 130.000 EUR sei daher angemessen