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12. Jun. 2015

Frösche dürfen die Nachtruhe stören

Prinzipiell kann man gegen Störungen der Nachtruhe mittels Klage vorgehen. Dies hatte auch ein Nachbar versucht er durch das Quaken von Fröschen in seiner Nachtruhe beeinträchtigt war. Diese lebten in einem künstlich angelegten Biotop, das neben einem Schwimmteich in einen Seepark angelegt worden war.

Eine Frau konnte das stundenlange laute Gequake schwer ertragen und behauptete Blutdruck Probleme und Gürtelrose als Folge bekommen zu haben.

Sie blitzte mit ihrer Klage beim Höchstgericht aber ab. Er meinte dass es bei der Beurteilung der Frage ob eine unzulässige Emission vorliege nicht auf ein subjektives Empfinden ankomme, sondern darauf wie dies ein Durchschnittsmensch in der konkreten Situation empfinde. Auch seien die besonderen örtlichen Verhältnisse samt Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen, in diesem Fall der Umstand, dass die Grundstücke der Streitparteien in eine als Seepark beworbenen Anlage lagen. Übrigens fühlten sich Anrainer und andere Nachbarn nicht gestört, sie schlossen ihre Fenster und mieden das Freie.(OGH, 6 Ob 33/15 v)

Kategorien: Sonstiges

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