Wenn in einem offenen Verfahren die Anbotsfrist bereits abgelaufen ist und es erweisen sich Berichtungen als notwendig, dann besteht eine Anfechtungsmöglichkeit nurmehr hinsichtlich dieses Änderungswunsches nicht aber bedeutet dies, dass die Ausschreibung zur Gänze neu gefasst werden müsste.
Eine solche, gesondert...
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