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19. Mai. 2014

Kollision in der Wasserrutsche: Trotz Ampel Vorsicht geboten

Eine Frau war in die sogenannte „Black-Hole-Wasserrutsche“ nach ihrem Sohn eingestiegen. Dies hätte sie nicht tun dürfen, denn sie hätte nach den ausgehängten Schildern nur gleichzeitig mit dem Sohn rutschen dürfen. Der Mann hinter ihr wiederrum stieß sich ab, als die Ampel auf Grün hält. Die Frau hatte beim Austeigen Probleme und der schwergewichtige „Nachrutscher“ stieß mit ihr zusammen. Der Oberste Gerichtshof (OGH 28. 8. 2013, 6 Ob 69/13k) ging von einem gleichteiligen Verschulden aus. Die Frau hätte nur gleichzeitig mit ihrem Sohn und nicht eine gewisse Zeit danach die Rutsche benutzen dürfen. Der Mann habe dieses vorschriftswidrige Verhalten gesehen und hätte trotz der grünen Ampel noch etwas abwarten müssen, zumal auf einer Warntafel darauf hingewiesen wird, dass der Abstand mindestens 20 Sekunden zu betragen hat.

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