Deutsche Betriebsräte dürfen mit ihrem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten elektronischen Postfach nicht zu Streiks aufrufen. Das entschieden am Dienstag die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab einem Klinik-Konzern Recht, der einem freigestellten Betriebsrat das Versenden eines Gewerkschaftsaufrufs zu Warnstreiks von seinem betrieblichen E-Mail-Account untersagt hatte.
Die Richter schlossen sich damit im Ergebnis der Entscheidung der Vorinstanzen an. Geklagt hatte eine Berliner Klinik, die zur Helios-Gruppe gehört. Der Betriebsrat wollte mit der E-Mail die Beschäftigten über einen Warnstreik-Aufruf der Gewerkschaft ver.di während einer Tarifauseinandersetzung informieren.