Eine verdeckte Ermittlerin nahm an Aktionen der Tierschützer teil und ging dabei eine sexuelle Beziehung mit einem dieser Tierschützer ein. Der Sexpartner und andere Tierschützer wandten an den unabhängigen Verwaltungssenat in Wien und beschwerten sich über die Methoden der verdeckten Ermittlerin. Der UFS bekam spitze Finger und erklärte sich für unzuständig. Der Verfassungsgerichtshof wiederrum wies die Sache an eben diesen unabhängigen Verwaltungssenat an Wien zurück. Er muss sich mit dieser Beschwerde befassen.