Das spanische Wort „primera“ bedeutet in der eigenen Sprache, ein Werturteil, nämlich erstklassig, an erster Stelle stehen. Solche Werturteile können als Wertbegriffe nicht eingetragen werden und daher hat das Patentamt ein diesbezügliches Ansuchen (einer spanischen Traktorfirma) abgelehnt.
Der Oberste Gerichtshof (OBm2/13) sah das anders: Das Wort „primera“ sei (hierzulande) überwiegend unbekannt. Bloße Assoziationen mit einer romanischen Sprache durch den Wortstamm „prima“ reichen nicht aus, um den gesamten Wortsinn zu verstehen. Die Marke sei eintragungsfähig.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz