Der EuGH hat in einer jüngsten Entscheidung (EuGH 6.9.2012, C-190/11) entschieden, dass ein Verbraucher auch dann an seinem Wohnsitzort Klage einreichen kann, wenn er gar keine Ware online gekauft, wohl aber die entsprechenden Informationen für den Kauf über eine Website bekommen hat. Im gegenständlichen Fall ging es darum,...
Lesen Sie mehr...