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6. Mai. 2013

Anlageberater verurteilt obwohl Vergleich mit der Bank abgelehnt wurde

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Anlageberater in Anspruch genommen werden könne, obwohl der Geschädigte ein Vergleichsangebot der involvierten Bank angelehnt hatte. Der Berater argumentierte, die Schadensminderungspflicht sei dadurch verletzt worden. Dem folgte der OGH  nicht:

Den Schadenersatzansprüchen einer geschädigten Anlegerin wegen fehlerhaft Anlageberatung (hier: betr Zertifikaten der Meinl European Land Ltd) kann der bekl Anlageberater nicht entgegenhalten, die Anlegerin habe dadurch gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen, weil sie ein (bestimmtes) Vergleichsangebot einer Bank nicht angenommen habe (hier: Vergleichsangebot der Meinl Bank). Der Anlegerin muss zugebilligt werden, sich allfällige Ansprüche bzw. Klagsführungen gegen die im Vergleichsanbot genannten juristischen oder natürlichen Personen (zB wegen Verletzung der Prospektpflicht etc) vorzubehalten und allfällige höhere Prozesschancen im Vergleich zu einem doch eher niedrigen Vergleichsangebot zu prüfen oder prüfen zu lassen (OGH 20.12.2012, 2Ob 238/12g).

Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt, Bludenz

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