Krankenhaus-Taggeld, das der Unterhaltspflichtige aus seiner privaten Krankenversicherung bezieht, fällt nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Da es nicht zur Abdeckung solcher Kosten dient, sondern zum Ausgleich der Unbill eines stationären Aufenthalts in einer Krankenanstalt, vermindert es auch nicht die Abziehbarkeit krankheitsbedingter Mehraufwendungen von der Bemessungsgrundlage (OGH 24.1.2013, 8 Ob 1/13z)
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz