Die Debatte darüber inwieweit Facebook-Vorschaubilder geschützt sind bzw Urheberrechtsschutz verletzen ist in Österreich noch nicht ausjudiziert, In einem Strafverfahren – hier muss ein Verschulden vorliegen - ließe sich argumentieren, dass das Vorschaubild nicht auf einen Facebookserver kopiert wird, sondern nur durch einen Link dynamisch eingebunden wird (OHG, 4 OB 105/11m – 123people.at)
Im zivilrechtlichen Verfahren hingegen wird diese Argumentation wahrscheinlich nicht durchschlagen, der Unterlassungsanspruch sowie der Anspruch auf Lizenzgebühr für die Vorschaubildverwendung erfordert nämlich kein Verschulden. Die Tatsache der Verwendung allein genügt
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz