Selbst wenn eine Reinigungskraft nicht angemeldet ist, darf sie Post vom Gericht für ihren Arbeitgeber entgegennehmen. Und wenn sie diese nicht weitergibt, hat der Chef Pech gehabt, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zeigt.
Als der Briefträger an einem Freitag bei einem Unternehmen klingelte, fand er dort nur die...
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