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31. Mai. 2011

Unterhalt für Studenten: Laptop ist extra

Wenn Studenten einen Laptop benötigen, müssen die Eltern neben dem normalen Unterhalt extra bezahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor.

Eine Kärntner Studentin hatte sich in einem Vergleich mit ihrem Vater geeinigt. Er zahlte Unterhalt nach und verpflichtete sich, dass er künftig 400 Euro pro Monat überweist. Doch einige Monate später forderte die Tochter extra Geld für Sonderbedarf. Der Vater solle ihr die halben Kosten für Laptop und Drucker bezahlen, sie benötige beides für ihr Studium der Umweltsystemwissenschaften in Graz. Das Bezirksgericht Klagenfurt wies den Antrag ab, ebenso das Landesgericht. Drucker und Laptop würden zur gewöhnlichen Ausstattung von Studenten gehören und fielen unter den normalen Unterhalt.
 
Der OGH widersprach: „Mögen auch einige Studenten über einen eigenen Computer samt Drucker verfügen, trifft dies noch nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Studierenden zu.“ Denn auch auf der Uni gebe es Geräte für Studenten. Ein eigener Laptop könnte also Sonderbedarf darstellen. Allerdings müssen die Unterinstanzen klären, ob die junge Frau tatsächlich die Geräte benötigt (9 Ob 53/10z).

Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin

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