suchen

6. Jun. 2011

Gericht kippt Klauseln in Handy-Verträgen

Das Handelsgericht Wien hat 22 Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen eines Telekom-Anbieters als gesetzwidrig eingestuft.

Der Anbieter geht davon aus, dass es genüge, die Kunden über die Änderungen per E-Mail zu informieren. Das könne aber problematisch sein, wenn der Kunde das E-Mail nicht recht-zeitig wahrnehme und die Kündigungsfrist verstreiche, meint der klagende Verein für Konsumenten-Information. Das Handelsgericht Wien stellte nun klar: Das Unternehmen müsse dafür Sorge tragen, dass Erklärungen und Informationen den Kunden auch erreichen. Demnach ist die Verpflichtung des Kunden, seine Rechnung online „abzuholen“, gesetzwidrig.

Ebenso unzulässig ist laut Handelsgericht das zusätzliche Entgelt für Papierrechnungen oder der Ausschluss von Entgeltkürzungen bei „kurzfristigen Störungen“. Diese Klausel wurde vom Gericht als intransparent bewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.