Ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt oder nicht, kann für die Unterhaltsverpflichtung von Bedeutung sein. Geht nämlich der unterhaltsberechtigte Ehepartner in eine Lebensgemeinschaft, so verliert er seinen Anspruch.
Was eine Lebensgemeinschaft ist, ist gesetzlich nicht definiert. Die Rechtsprechung verlangt eine Wohn-, Wirtschafts-...
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