suchen

25. Sep. 2012

Straffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mittels Verfassungsänderung wird nun doch die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu geordnet. Es werden erhebliche Einsparungen erzielt. In jedem Bundesland wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. In dieses werden die Aufgaben der unabhängigen Verwaltungssenate integriert. Zwei Gerichte des Bundes übernehmen Bundesangelegenheiten: Das Verwaltungsgericht für Finanzen erhält die Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenates, das Verwaltungsgericht des Bundes entscheidet über Asylsachen, UVB- und Vergabeangelegenheiten. Diese Gerichte nehmen ab dem 01.01.2014 ihre Arbeit auf. Damit ersetzen 9 Senate bisher insgesamt 120 weisungsfreie Berufungsbehörden.

Ab 2014 kann man grundsätzlich jeden Bescheid einer Verwaltungsbehörde direkt beim Verwaltungsgericht bekämpfen. Über die Gemeinden muss der jeweils zuständige Landesgesetzgeber darüber entscheiden, ob Bescheide des Bürgermeisters zu einem Rechtszug an eine Zwischeninstanz (Gemeinderat oder Berufungskommission der Gemeinde) oder direkt an die Gerichte führt. Bedeutsam ist auch eine Änderung die den Inhalt der Entscheidung betrifft. Bisher konnten die Gerichte nur bestätigen oder aufheben und zurückweisen, jetzt können sie sich mit der Materie selber befassen und eine inhaltliche Entscheidung treffen.

Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.