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3. Sep. 2012

Grundbuchsdatenbank: Unsicherheit bis November

Im Mai wurde die bisherige Grundbuchsdatenbank in eine neue überführt („Grundbuch neu“). Soweit man es bisher überblicken kann, sind dabei keine Fehler aufgetreten. Ausgeschlossen werden kann dies jedoch nicht. Aus diesem Grund ist der so genannte Gutglaubensschutz (jedermann darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen) bis zum 06.11.2012 insoweit eingeschränkt, als man den jetzigen Stand mit dem alten vergleichen muss, um sicher zu sein. Ab dem 07.11.2012 kann man sich dann wieder auf die Eintragungen in der neuen Grundbuchsdatenbank vollständig verlassen.

Petra Piccolruaz Rechtsanwältin in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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