Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden (Rechtssache C-5/11), dass die Einfuhr urheberrechtlich geschützter Waren illegal ist, auch wenn sie aus einem Land kommen, wo ihr Vertrieb zulässig gewesen ist. Es ging um Möbel, die aus Italien nach Deutschland geliefert wurden. In Italien waren diese Einrichtungsgegenstände mehrere Jahre nicht geschützt, wohl aber in Deutschland. Der Spediteur wurde verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht wandte sich an den EuGH und so kam es zu der oben angeführten Entscheidung.
Stefan Müller Rechtsanwalt in Bludenz