Google erklärte in einem Blogeintrag, dass es sich bezüglich seiner Businessanwendungen künftig an die Datenschutzrichtlinien in EU halten werde. Es geht dabei um die Übertragung personenbezogener Daten in die USA. Dies ist nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie nicht erlaubt.
Nunmehr wird vorgesehen, dass Google Kunden weltweit diese strenge EU-Datenschutzrichtlinie zur Grundlage von Verträgen macht. Google hat angekündigt, dass es an Musterverträgen arbeite, die dieses Wahlrecht ermöglichen. Der Vollständigkeit halber muss noch angefügt werden, dass das EU-Recht aber bei Strafsachen durchaus im Zuge von Polizei und Justiz im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens und eingeschränkt auf bestimmte Datenarten zulässt.
Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz