Am 01.05.2012 ist eine Grundbuchsnovelle in Kraft getreten. Sie bringt vor allem Erleichterungen im Wohnungseigentumsrecht und zwar bei Veränderung von Miteigentumsanteilen in der Begründungsphase. In der Praxis ist es häufig vorgekommen, dass Miteigentumsanteile verbüchert wurden, bevor noch die Anlage fertiggestellt worden war. Stellen sich dann geringfügige Änderung in den Miteigentumsanteilen als notwendig heraus, so mussten nicht nur alle andren Miteigentümer, sondern auch die Pfandgläubiger zustimmen. Eine solche Berichtigung ist nach der Novelle nunmehr wesentlich einfacher.
Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz