Für Zivildiener besteht ein zeitlich begrenztes Waffenverbot, welches sich aus einer Erklärung herleitet, sich keinem Dienst an der Waffe unterwerfen zu wollen. Dieses Waffenverbot wird aber obsolet, wenn zB nachträglich festgestellt wird, dass der Betreffende zum Zivildienst untauglich ist. Die Verweigerung eines Waffenscheins...
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