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3. Jun. 2013

Vertragsrücktritt bei eBay ohne Auktionshaus-Einschränkung

Der Oberste Gerichtshof hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (4 Ob 204/12x) klargestellt, dass einer Versteigerung bei eBay nicht die Privilegien von gerichtlichen Versteigerungen oder solchen bei zugelassenen Auktionshäusern zukommen. Dort ist es nämlich nicht möglich vom Zuschlag (Kauf) zurückzutreten bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Der Oberste Gerichtshof vertritt nun die Meinung, dass ein Zuschlag bei eBay einem ganz normalen Internetkaufgeschäft gleichkomme, sodass ein Rücktritt ohne besondere Erklärungen binnen 10 Tagen möglich ist. Es müssen also nicht etwa Mängel oder andere Vertragsgebrechen nachgewiesen werden.

Dieses Rücktrittsrecht steht allerdings nur Konsumenten zu, die bei einem Unternehmer einkaufen (Konsumentenschutz).

Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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