In einer Imbissbude wurden verschiedene Toasts angeboten. Als der Inhaber seinen Gewinn nach der Gaststättenpauschalierungsverordnung anmelden wollte, scheiterte er: Sein Betrieb, das aus einer Arbeitsplatte mit zwei Grillplatten bestehe, sei keine Gaststätte. Ein Prüfer wollte dem Lokal nicht zugestehen, dass dieses seinen...
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