Auch wenn die Immobilienmaklerin bestimmte Fehler bei der Aufklärung der Käufer eines Einfamilienhauses zu verantworten hat (hier: Haus älter als angenommen und verschiedene Mängel des Hauses), kommt hier eine Schadenersatzverpflichtung der Immobilienmaklerin nur dann in Betracht, wenn die Käufer das...
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