suchen

18. Jan. 2017

Sicherheitsrisiken durch Verpackung - Produkthaftung?

Durch das Verpacken eines Produkts entsteht kein neues Endprodukt, wenn die Verpackung keinen Einfluss auf die Substanz hat und lediglich dem Produktvertrieb (Transport und Sicherstellung) dient.

Dass Waren (hier: Dämmstoffrollen) auf einer Transportpalette nur unzureichend mit Kunststofffolie fixiert wurden, löst keine Produkthaftung aus. Die Transporteinheit besteht aus mehreren Produkten (Waren, Palette und Folie), die selbst keinen Fehler aufweisen. Ein Gesamtprodukt mit dem Fehler der mangelhaften Transportsicherung ist durch die Zusammenfügung nicht entstanden, weil diese lediglich dem Produktvertrieb dient. Auch die Verpackung in Form der Kombination aus Palette und Folie kann nicht als Produkt qualifiziert werden. ( OGH 30. 11. 2016, 7 Ob 175/16k )

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.