Der Oberste Gerichtshof (OGH 27.6.2013,1 Ob 95/13x) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Inhaberin einer Zusatzkreditkarte auch für die Verbindlichkeiten zu haften hat, die der Nutzer der Hauptkarte eingegangen ist. Die Inhaberin der Zweitkarte meinte nämlich, sie sei mit Kreditkartenfirma gar kein Vertragsverhältnis...
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