Der Europäische Gerichtshof hatte beanstandet, dass die österreichische Datenschutzkommission zu eng mit dem Bundeskanzleramt verbunden ist, sodass die geforderte Unabhängigkeit nicht gewährleistet wurde. Als Folge dieser Entscheidung hat nun der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Bescheide die von dieser „alten“ Datenschutzkommission erlassen worden sind, ungültig sind. Dies bedeutet, dass sämtliche anhängigen Verfahren der früheren Datenschutzkommission eingestellt werden müssen.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz