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29. Aug. 2013

Emoticons können vor Verurteilung schützen

In einem Rechtsstreit vor dem Landesgericht Innsbruck hatten sich vier junge Facebook-Nutzer zu verantworten. In einer Diskussion die sich um Türkenwitze drehte, hatte einer folgendes gepostet: „Warum gibt's in da türkei koane samenspender??? ...weil di ganz wixxa bei uns sein;)“. Der Betreffende hat 400 Facebook-Freunde, die diesen Eintrag lesen hätten können.

Die Anklage lautete auf Verhetzung und führte in erster Instanz zu einer Verurteilung. Das Oberlandesgericht Lins bewies jedoch Humor und sprach den Betreffenden frei. Es betonte, dass der Mann am Ende seiner Äußerung ein Emoticon verwendet habe, das für „zwinkern, nimm's nicht so ernst!“ stehe. Derartige Äußerungen verwende man, um den Bedeutungskontext der Aussagen im Internet zu verdeutlichen, sagte das Gericht.

Die Bedeutung des Zeichens lasse sich auf Wikipedia nachlesen, heißt es in dem Urteil. Man könne daher insgesamt nicht feststellen, dass der Mann Türken in einer der Menschenwürde verletzenden Weise beschimpfen wollte, entschied das Oberlandesgericht Innsbruck (11 Bs 110/13h). Der Freispruch ist rechtskräftig.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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