suchen

13. Sep. 2013

Infarkt während der Arbeit – keine Witwenrente

Ein Kraftfahrer erlitt während der Arbeit einen sogenannten Sekundentod, der höchstwahrscheinlich auf einen Herzinfarkt zurückzuführen gewesen ist. Die Unfallversicherung lehnte die Zahlung einer Witwenrente ab, sodass die Frau den Klagsweg beschreiten musste. Die beiden ersten Instanzen unterstellten einen Arbeitsunfall und verurteilten die Unfallversicherung zur Zahlung einer Witwenrente und einem Teilersatz der Betreibenskosten. Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil und war ebenfalls der Auffassung, dass die Unfallversicherung hätte beweisen müssen, dass sich der Unfall in der Freizeit genauso hätte ereignen können.

Anders der Oberste Gerichtshof (10 Ob S 123/12d). Der Anscheinbeweis genüge nicht. Ein Herzinfarkt sei keine typische Folge der Arbeit, die der Mann zum Unglückszeitpunkt ausgeführt hatte.

 Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

 

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.