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26. Sep. 2013

Fußgänger: Kein Mitverschulden wegen dunkler Kleidung

Aus dem Nichttragen heller oder reflektierender Kleidung bei Dunkelheit lässt sich noch kein Mitverschulden des bei dem Verkehrsunfall verletzen Fußgängers ableiten (OGH 07.05.2013, 2 Ob 9/13g).

Kategorien: Sonstiges

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