Der Oberste Gerichtshof verweist einen Schulabsolventen, der im Zeitpunkt des Unfalls in seinem Wunschberuf eines Kfz-Technikers noch keine Lehrstelle gefunden hatte, und diesen Beruf nunmehr nur noch unter Schmerzen und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausüben könnte, auf den konkreten Verdienstentgang. Für eine abstrakte Rente fehlt es...
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