Es ist nicht erlaubt, ein Gespräch aufzunehmen, das nicht für die eigenen Ohren bestimmt war. Da kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.
Nimmt man aber ein Gespräch auf, an dem man selbst beteiligt war, ist man erst strafbar, wenn das Gespräch später einem Dritten zugänglich gemacht wird. Dies gilt...
Lesen Sie mehr...