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19. Jul. 2012

Die Presse: Dauerhafte Unkorrektheiten: Entlassung gerechtfertigt

Geld stinkt nicht, mag sich der Wiener Müllmann gedacht haben. Viele Jahre legte er im Wiener Wurstelprater mit dem Lkw heimliche Extratouren ein und ließ sich dafür bezahlen. Nun aber kommt dem Mann sein Verhalten doch noch teuer zu stehen. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass der bei der MA 48 beschäftigte Beamte seinen Job verliert. Von 1998 bis 2007 leerte der Mann öfter als im Tourenbuch vorgesehen den Müll der Lokalbetreiber. Dafür erhielt er unter der Hand Bargeld, Lokalgutscheine oder andere Sachleistungen.

Als die krummen Touren aufflogen, schritt die Strafjustiz ein: Sie verurteilte den Wiener wegen verbotener Geschenkannahme zu sechs Monaten bedingter Haft. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet. Die Disziplinarkommission der Stadt Wien gab sich milde und verurteilte den Mann nur zu einer Geldstrafe von sieben Monatsbezügen. Der Dienstrechtssenat verfügte aber in zweiter Instanz die Entlassung des Mannes. Diese Entscheidung sei korrekt gewesen, bestätigte nun der VwGH (2011/09/0013). Denn die Taten seien über einen langen Zeitraum begangen worden. Es bestehe daher die Gefahr, dass der Mann bei einer Weiterbeschäftigung auch in Hinkunft Dienstpflichten verletze. Das Vertrauen in ihn sei verwirkt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.06.2012)

Kategorien: Sonstiges

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