Im Herbst 2012 soll in Österreich die neue Gesetzesbeschwerde eingeführt werden. Sie würde jedem Bürger das Recht einräumen, Zivil- oder Strafgesetzte vor dem Verfassungsgericht anfechten zu können. Die beiden österreichischen Höchstgerichte, nämlich der Verfassungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof beurteilen diese Initiative unterschiedlich. Wie könnte es auch anders ein. Der Oberste Gerichtshof befürchtet Einflussverlust, der wiederrum dem Verfassungsgerichtshof zuwächst. So warnt der Präsident des Obersten Gerichtshofes vor einer so genannten Querulantenbeschwerde: „Jeder der einen Prozess verliere, werde dann auch noch zum Verfassungsgerichtshof gehen und so das endgültige Urteil verzögern.“ Nach dem jetzigen Stand (dem Entwurf der Regierung) ist vorgesehen, dass jeder Bürger den Verfassungsgerichtshof anrufen kann, allerdings nur dann, wenn er bereits vorher bei Gericht die Vorlage eines Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof verlangt hat. Der Verfassungsgerichtshof wird an die Gesetzesauslegung der Zivil- bzw. Strafrichter gebunden sein. Er kann nur darüber entscheiden, ob die angewendeten Normen gegen die Verfassung verstoßen. Man darf gespannt sein, wie das endgültige Gesetz aussieht.
Stefan Müller Rechtsanwalt in Bludenz