suchen

17. Jul. 2012

EuGH: Nur Quellcode geschützt

Ein Schutz, der über den Quellcode hinausgehe, würde es erlauben, „Ideen zu monopolisieren“, begründete das Gericht bei seinem Urteil. Solches sei zum Schaden des technischen Fortschrittes und der industriellen Entwicklung. Damit ist es Programmierern in Zukunft grundsätzlich gestattet, jede Software vom Konkurrenten zu kaufen und sie so lange zu analysieren, bis sie darauf aufbauende Alternativprogramme entwickeln können.

Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.