Wird in Österreich ein Beschuldigter freigesprochen, so entschädigt ihn die Republik nur bescheiden. Ein Freispruch beim Bezirksgericht ist max. € 500,00 (für Verteidigungskosten) „wert“. Dieser Satz steigt bis zu € 5.000,00 nach einem Geschworenengerichtsverfahren an. Der hinlänglich bekannte Tierschützerprozess hat man eine politische Diskussion ausgelöst. Das Justizministerium ließ verlauten, dass es die Höchstbeträge für Anwaltskosten für unzureichend hält. Eine Anpassung darf daher erwartet werden, nicht jedoch ein voller Kostenersatz. Die bisherigen Sätze stammen aus dem Jahre 2005, eine Änderung ist überfällig.
Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz