Lässt der Eigentümer eines akut einsturzgefährdeten Hauses dieses entgegen einem von einem Mieter erwirkten gerichtlichen Verbot abreißen, kann er sich unter Umständen auf zulässige Selbsthilfe berufen. Das gilt aber jedenfalls dann nicht, wenn er die Abbrucharbeiten nicht, wie es notwendig wäre, um das Risiko eines unkontrollierten Einsturzes...
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